Fragen und Antworten für Ihren Job bei den IVB

Technik und Verwaltung:

Wie sind die Arbeitszeiten?

Bei uns beträgt die Wochenarbeitszeit durchschnittlich 40 Stunden. In der Verwaltung gibt es eine Gleitzeitregelung, die Kernzeiten sind Mo bis Do von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und Fr von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr. In der Werkstatt und im Bereich Infrastruktur gelten an die betrieblichen Notwendigkeiten geknüpfte, eigene Arbeitszeiten, wobei es im Werkstattbereich auch Schichtdienstmodelle gibt.

Gibt es die Möglichkeit Teilzeit zu arbeiten?

Ja, bei den Innsbrucker Verkehrsbetrieben gibt es unterschiedliche Arbeitszeitmodelle – teilweise auch in Teilzeit. Wenn es die Bedingungen des Arbeitsbereiches erlauben, sind wir gerne bemüht, die Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Je nach Bereich/Abteilung (Verwaltung/Technik/Fahrdienst) ist das in unterschiedlichen Ausprägungen möglich.

Gibt es die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten?

Für jene Bereiche, in denen das Aufgabengebiet ein Arbeiten von zu Hause aus zulässt, kann nach Abstimmung mit der Abteilungsleitung eine individuelle Homeoffice-Regelung getroffen werden.  

Welche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es bei den IVB?

Sowohl für den Fahrdienst als auch für den Bereich Infrastruktur gibt es klare Entwicklungspläne für mögliche Karriere- und Entlohnungsschritte. Es ist uns wichtig, die Potenziale unserer MitarbeiterInnen zu erkennen, zu fördern und natürlich dementsprechend zu entlohnen.     

Gibt es ein Firmenauto (für leitende Positionen)?

Es gibt bei uns keine Firmenautos. Jedoch verfügen wir über ein betriebliches Mobilitätskonzept, d.h. jede/r MitarbeiterIn kann mit Dienstantritt ein Klimaticket Tirol in Anspruch nehmen. Darüber hinaus dient unser Dienstausweis auch als Fahrberechtigung auf allen unseren Linien. Es gibt die Möglichkeit, sich mittels Stadtrad in der Stadt kostengünstig zu bewegen und für längere Strecken können wir österreichweit mit Fahrkarten für die Bahn weiterhelfen. Sollte die/der MitarbeiterIn mit dem Auto anreisen müssen, stellen wir gegen Leistung eines geringen Beitrags Parkplätze und für RadfahrerInnen Radgaragen zur Verfügung.

Ist die Teilnahme am Gesundheitsförderungsprogramm kostenlos?

Ja, die Teilnahme an unserem betrieblichen Gesundheitsförderungsprogramm (BGF) ist für alle MitarbeiterInnen kostenlos. Sowohl Kurse wie z.B. Yoga, Walking, Lauftraining, Crossfit als auch die Nutzung unseres Bewegungsraumes im Untergeschoß sind kostenfrei. Es gibt auch eine Kooperation mit dem Fitnesscenter Body & Soul, d.h. die MitarbeiterInnen können Trainingsabokarten in Anspruch nehmen. Unser betriebsärztlicher Dienst unterstützt bei medizinischen Belangen und es stehen sowohl eine Arbeitspsychologin als auch zwei Gesundheitscoaches für den Umgang mit arbeitsbedingten, psychischen oder physischen Belastungen zur Verfügung. Bei Verspannungen helfen auch KollegInnen mit pysiotherapeutischen Anwendungen. Und jeden Morgen gibt es bis 07.30 Uhr ein kostenloses Frühstück in unserer ivb.lounge für einen gesunden Start in den neuen Arbeitstag.

Nähere Details finden Sie auch unter www.netzwerk-bgf.at.

Fahrdienst

Wie kann ich mich bewerben?

Infos und Details zum Bewerbungsprozess finden Sie in unserem Karriereportal unter www.ivb-jobs.at/fahrdienst. Das Bewerbungsformular finden Sie hier

Muss ich mich für einen Zeitraum verpflichten, wenn die Führerscheinkosten von der Innbus GmbH übernommen werden?

Ja, wenn wir die Kosten für Ihre Ausbildung im Rahmen Ihres Dienstverhältnisses zur Gänze übernehmen, besteht für die Dauer von 36 Monaten die Verpflichtung im Falle eines Austritts die Ausbildungskosten anteilsmäßig zurückzuerstatten. 

Muss ich die Führerscheinkosten zurückzahlen, wenn ich kündige?

Sollten Sie uns vor Ablauf der Zeit, für die sich verpflichtet haben, verlassen, müssen Sie die Kosten anteilsmäßig an uns zurückzahlen.

Wie lange dauert die BusfahrerInnenausbildung?

Die Ausbildung dauert ca. 8 Wochen und wird Großteils von unserem hauseigenen Schulungszentrum koordiniert.  Ihr Arbeitsvertrag startet am 1. Ausbildungstag.

Wie sind die Arbeitszeiten?

Bei der Innbus GmbH beträgt die Wochenarbeitszeit 40 Stunden. Die Rahmenarbeitszeiten im Fahrdienst sind grundsätzlich von Montag bis Sonntag von 4.00 Uhr bis 1.30 Uhr.

Kann ich auch in Teilzeit arbeiten?

Sie können bei uns in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Ihr persönlicher Dienstplan sichert Ihnen vorhersehbare und geregelte Arbeits- und Freizeitphasen. Bei Teilzeit ist jedoch zu beachten, dass bei uns die tägliche Arbeitszeit durchschnittlich 8 Stunden beträgt.

Wie viel verdient man als BusfahrerIn?

In der Ausbildungsphase verdienen Sie bei uns € 2.317,-* brutto. Danach richtet sich die Entlohnung als BusfahrerIn nach dem Kollektivvertrag für private Autobusunternehmen und beträgt derzeit durchschnittlich € 2.895,- brutto inkl. Spesen bei Vollzeitbeschäftigung.

*Stand Jänner 2023

Wo werde ich eingesetzt (Stadtverkehr/regional)?

Zunächst werden Sie im Stadtverkehr eingesetzt, später je nach Ausbildungsstand auch auf den Regionallinien.

Welche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es bei Ihnen?

Bei uns gibt es einen klaren Entwicklungsplan für unsere BusfahrerInnen. Darin sind mögliche Karriere- und Entlohnungsschritte, die durch Aus- und Weiterbildungen erreicht werden können (StraßenbahnfahrerIn, Fahrdienstleitung, Disposition etc.), definiert.

Kann ich fixe Dienste/Linien haben?

Leider ist das aufgrund der Komplexität der Diensteinteilung und auch aus Fairness gegenüber anderen BusfahrerInnen nicht möglich.

Kann ich neben dem Busfahren auch noch einen anderen Job haben?

Prinzipiell ja, wenn es arbeitszeitrechtlich möglich ist und die gesetzlichen Grenzen insgesamt nicht überschritten werden! Allerdings darf dieser Job nicht in einem konkurrierenden Bereich sein und muss an die Abteilung Personal gemeldet und von der Geschäftsführung genehmigt werden.

Was ist ein Screening?

Als Screening bezeichnet man die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung bei einem verkehrspsychologischen Institut vor Beginn der Führerschein-D-Ausbildung.

Brauche ich eine Arbeitserlaubnis?

Als Drittstaatenangehöriger benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, um bei uns arbeiten zu dürfen. Siehe dazu auch www.ams.at